Von den 50 Millionen vom Oktober ist nur noch etwas Kupfer übrig. Da kommt das gerade recht: schon wieder den Hauptpreis bei der Ziehung der spanischen Lottofirma gewonnen. Daran kann man sich gewöhnen.
Doch es kommt noch besser: Es handelt sich um einen Hauptgewinn einer Weihnachtstombola von vor zwei Jahren, den die Rechtsanwälte Vito and Pesca derart gut anlegten, dass aus 6,5 gnadenlose 8,5 wurden. Und zwar nicht irgendwas, sondern wie gehabt Millionen. Sie schreiben …
AKTENZEIHEN:OKGB/57-876/98-04
KUNDENNUMMER: MD-MA/YGHD-502Abschließende Mitteilung für die Zahlung des nicht beanspruchten Preisgeldes
Wir möchten Sie informieren, dass das Büro des nicht Beanspruchten Preisgeldes in Spanien,unsere Anwaltskanzlei ernannt hat, als gesetzliche Berater zu handeln, in der Verarbeitung und der Zahlung eines Preisgeldes, das auf Ihrem Namen gutgeschrieben wurde, und nun seit über zwei Jahren nicht beansprucht wurde.Der Gesamtbetrag der ihnen zusteht beträgt momentan 8.540.225.10 EURO
Das ursprüngliche Preisgeld bertug 6.506.315,00 EURO. Diese Summe wurde fuer nun mehr als zwei Jahre,Gewinnbringend angelegt,daher die aufstockung auf die oben bennante Gesammtsumme. Entsprechend dem Büros des nicht Beanspruchten Preisgeldes,wurde dieses Geld als nicht beanspruchten Gewinn einer Lotteriefirma bei ihnen zum verwalten niedergelegt und in ihrem namen versichert.
Nach Ansicht der Lotteriefirma wurde ihnen das Geld nach einer Weihnachtsförderunglotterie zugesprochen.
Die Kupons wurden von einer Investmentgesellschaft gekauft.Nach Ansicht der Lotteriefirma wurden sie damals Angeschrieben um Sie über dieses Geld zu informieren es hat sich aber leider bis zum Ablauf der gesetzten Frist keiner gemeldet um den Gewinn zu Beanspruchen..
Dieses war der Grund weshalb das Geld zum verwalten niedergelegt wurde. Gemäß des Spanischen Gesetzes muss der inhaber alle zwei Jahre ueber seinen vorhanden Gewinn informiert werden.Sollte dass Geld wieder nicht beansprucht werden,.wird der Gewinn abermals ueber eine Investmentgesellschaft für eine weitere Periode von zwei Jahren angelegt werden.Wir sind daher, durch das Büro des nicht Beanspruchten Preisgelds beauftragt worden sie anzuschreiben.Dies ist eine Notifikation für das Beanspruchen dieses Gelds.
Wir möchten sie darauf hinweisen, dass die Lotterie Gesellschaft überprüfen und bestätigen wird ob ihre Identität uebereinstimmt bevor ihnen ihr Geld ausbezahlt wird.Wir werden sie beraten wie sie ihren Anspruch geltend machen.Bitte setztzen sie sich dafuer mit unserer Deutsch Sprachigen Rechtsanwaeltin in Verbindung TEL.: 0034 632 688 181. DR. GUAN LOPEZ.
ist zustaendig fuer Auszahlungen ins Ausland und wird ihnen in dieser sache zur seite stehen.Der Anspruch sollte vor den 17-12-2015 geltend gemacht werden,da sonst dass Geld wieder angelegt werden wuerde.Wir freuen uns, von Ihnen zu hören, während wir Ihnen unsere Rechtshilfe Versichern.Mit freundlichen Grüben
VITO AND PESCA
RECHTSANWAELTE AM OBERSTN GERICHTSHOF
Am Oberstn Gerichtshof war ich auch schon mal (ist auch nicht weit weg vom Unterstn Gerichtshof, nur zwei Straßn höher). Es ging dabei um eine Vaterschaftsangelegenheit eines Freundes eines Schwagers eines nahen Bekannten. Äh, wo war ich? Genau: in der Kantine des Oberstn Gerichtshofs. Den frisch aufgebrühten Bohnenkaffee, den man dort kredenzt (mit Schlagoberstn), sollten sie auch mal probieren – ein Traum.
Und die Lara, die zwinkert immer so niedlich, wenn sie das Wechselgeld rausgibt. Man sollte da viel öfter hin.